Elektronisches Rezept (02.01.2024)
Ab 1. Januar müssen Medikamente verpflichtend über ein elektronisches Rezept verordnet werden. Leider macht dies den Praxisbesuch nicht überflüssig: Bevor ein elektronisches Rezept ausgestellt werden kann, muss die Versichertenkarte in unserer Praxis eingelesen worden sein. Erst nachdem das geschehen ist, können Sie die rezeptierten Medikamente mit Ihrer Versichertenkarte in einer Apotheke Ihrer Wahl bestellen.
Der rosafarbene Zettel soll nur noch in Ausnahmesituationen benutzt werden.